Kündigungsfrist mietvertrag nach todesfall

Zum Nachlass eines verstorbenen Mieters gehört auch das Mietverhältnis. Im Todesfall eines Mieters geht dessen Mietverhältnis auf die Erben über. 1 „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters. 2 Sie als Erbe können die Wohnung des Verstorbenen innerhalb eines Monats nach dem Todesfall kündigen. Hierfür sollten Sie die Kündigung schriftlich verfassen. 3 Auch für Erben gilt eine einmonatige Frist nach Kenntnis vom Ableben des Mieters, um das Mietverhältnis zu kündigen. Die Kündigungsfrist umfasst drei Monate. 4 Die Kündigungsfrist beträgt jeweils drei Monate. Die Kündigung der Wohnung wegen Todesfall muss schriftlich erfolgen. Die Einhaltung der Kündigungs­frist ist zudem belegbar, wenn das Versenden des Schreibens per Einschrei­ben erfolgt. 5 Auch für Vermieter beträgt die außerordentliche Kündigungsfrist im Todesfall des Mieters einen Monat. Rechte für Vermieter Wenn Erben die Wohnung des Verstorbenen übernehmen möchten, besteht grundsätzlich auch für Vermieter die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. 6 Andernfalls beträgt die Kündigungsfrist für diese Wohnung wieder die gesetzlichen 3 Monate. Was sollte bei der Kündigung der Wohnung eines Verstorbenen beachtet werden? Wie bei jeder anderen Kündigung muss auch diese nach dem Sonderkündigungsrecht erstellte Kündigung schriftlich erfolgen. 7 Sie als Erbe können die Wohnung des Verstorbenen innerhalb eines Monats nach dem Todesfall kündigen. Hierfür sollten Sie die Kündigung schriftlich verfassen, unterschreiben und das Kündigungsschreiben am besten per Einschreiben an den Vermieter schicken. 8 Voraussetzung ist, dass die Kündigung vom Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisgewinn vom Tod des Mieters erfolgt. Entsprechend sind für die Wohnung also noch mindestens drei Monate Miete nach dem Todesfall an den Vermieter zu bezahlen. 9 § Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen. § 580 außerordentliche kündigung bei tod des mieters 10 Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nicht einseitig möglich, sondern müsste mit dem Vermieter vereinbart werden. 11